Radtouren im Münsterland.

...runde 29 km ....mein schönes Heiden.

Heiden, Groß - Reken ,Reken - Bahnhof , Klein - Reken und zur Gerichtsstätte´´Tho Sollinck``

 

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Kaffee - Pause in Gr. Reken

 

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K. Henkelmann J. Tünte, J. Kl. Boes A. Albers

Mittelalterliche Gerichtsstätte

Tho Solling B1

Tho Solling 2

´´Tho Sollinck``

Im 13. Jahrhundert besass die Heidener Freigrafschaft 15 Freistühle oder Dingstätten. Die im Gebiet des ´´Bramgau`` lagen. Also im Westlichen Münsterland und im Östlichen Holländischen Achterhoek. Ihre Aufgabe bestand in der Ahndung schwerer Strafbarer Handlungen wie Totschlag und Diebstahl. Ihm waren alle Stände , Hochadel, Adel, Freie und Hörige unter - worfen.

Zunächst leiteten die Herren von Heiden selbst das Grafengericht. Mitte des 13. Jahrhunderts leistete der erste Freie Bauer Rotterdinck den Schöffeneid vor dem Blanken Schwert und dem Weidenstrang, und 1363 Stand der erste Heidener Freigraf, Der Freie Bauer Herm Wyking an der Spitze des Freigerichts.

NUR UNBSCHOLTENE, FREIGEBORENE MÄNNER KONNTEN FREISCHÖFFEN ODER WISSENDE SEIN. SIE ERKANNTEN SICH AN HEIMLICHEN LOSUNGSWORTEN UND ZEICHEN. SIE DURFTEN KEINE MITTEILUNGEN AUS DEM GEHEIMEN SITZUNGEN MACHEN: DEM VERRÄTER SOLLTEN ´´ DIE ZUNGE HINTEN AUS DEM NACKEN GEWUNDEN WERDEN ``. DER FREIGRAF WURDE VON DEN HERREN VON HEIDEN ERNANNT UND MUSSTE VOM KÖNIG BESTÄTIGT WERDEN: DIESER VERLIEH DEN ´´ KÖNIGSBANN ``. DIE RICHTERLICHE GEWALT. IM NAMEN DES KÖNIGS RECHT ZU SPRECHEN. FRAUEN KONNTEN NICHT FREISCHÖFFEN WERDEN.

Dieser Freistuhl am Hofe Sühling ( THO SÖLLINCK ) hies in früherer Zeit ´´KAISERLICHER VREYENSTUHL UP DEN STEEN AN DEM HILLIGEN STOIL THO SOELLINCK ``. Neben den Freigrafen mussten mindestens 7 Freischöffen, die auch Freibankbauern hiessen, als Urteilsfinder, Richter oder Henker mitwirken. Wurde ein Verbrecher jedoch bei frischer Tat ergriffen, also bei ´´ Hand - haften Verbrechen``. Durften schon 3 Freischöffen das Urteil vollstrecken, indem sie ihn mit dem Wiedenstrang am nächsten Baum Aufknüpften.

DIE HEIMLICHKEIT, MIT DER SICH DIE FREISTUHLGERICHTE UMGABEN, VERBREITETE FURCHT UND SCHRECKEN. HEIDENER, REKENER UND MARBECKER BAUERN. DIE NICHT LESEN ODER SCHREIBEN KONNTEN, STANDEN HIER ALS RICHTER ÜBER TOD UND LEBEN. EINER DER GEFÜRCHTESTEN FREIGRAFEN WAR BERND DE DYKER, DER VON 1426 bis 1443 FREIGRAF VON HEIDEN WAR.

die Nachweislich letzte Hinrichtung durch Aufknüpfen an einem Baum auf dem Freistuhl ´´Tho Sollinck`` erfolgt im Jahre 1442. 1571 wurde den Freigerichten die Strafgerichtsbarkeit genommen.

Quellen : Lindner ´´ Die Veme`` Küper ´´ Geschichte der Freigrafschaft Heiden `` Kremer/Sniers ´´ Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Heiden ``

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